Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, die Zukunft der im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Gebäude zu erläutern und sicherzustellen, dass bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt. Dies geschieht vor dem Hintergrund der aktuellen Wohnungsnot in Frankfurt und der Notwendigkeit, leerstehende Wohnungen schnellstmöglich zu nutzen.
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Jordanstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße endlich umsetzen!17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Anwohnende der Jordanstraße vor Lärm und Licht schützen20.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baugerüste und Dauerbaustellen in Bockenheim07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten,
- darzulegen, wie genau er sich die Zukunft der im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Gebäude im Gebiet der Milieuschutzsatzung vorstellt - hierbei interessiert insbesondere die Zukunft des Gebäudes Jordanstraße 3 (ehemals Pielok);
- darzulegen, wie er insbesondere dafür sorgen will, dass in diesen Gebäuden, aber auch in anderen Gebäuden im Eigentum der Stadt, bezahlbarer Mietwohnraum gesichert wird;
- darzulegen, wie er dafür eintritt, dass die im Vorkaufsrecht erworbenen Gebäude nicht erneut nach kurzer Haltefrist den ursprünglichen Kaufinteressierten angeboten werden müssen (die offenbar nicht zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bereit waren);
- darzulegen, welche der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften für eine Sanierung und (eventuelle) Übernahme der Gebäude herangezogen werden können;
- darzulegen, ob die extra für die Vermittlung von verkaufsbedrohten Beständen gegründete GIMA Frankfurt (Genossenschaftliche Immobilienagentur) einbezogen werden kann, um z. B. das Haus Jordanstraße 3 in den Bestand der Träger der GIMA zu überführen;
- falls Ziffer 5. nicht möglich ist - ob und wann mit der Gründung einer städtischen Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft für Wohnraum im Bestand zu rechnen ist.
Begründung
Der FAZ-Artikel "Stadt Frankfurt will leerstehende Wohnungen loswerden" vom 30. Oktober 2023 weist darauf hin, dass die Stadt Frankfurt nicht in die von ihr im Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien investiert und dass die Absicht besteht, diese Immobilien nach spätestens fünf Jahren wieder dem freien Markt anzubieten (obwohl eine solche Haltefrist im Baugesetzbuch nicht erwähnt wird). Die im Erhaltungssatzungsgebiet (Milieuschutz) im Vorkaufsrecht erworbenen Häuser sind jedoch mit der Absicht erworben worden, in hochpreisigen innenstadtnahen Stadtteilen preiswerten Wohnraum zu erhalten. Das größte Problem sind die in den städtischen Wohnungen (ca. 1.000) zu verzeichnenden (u. a.) sanierungsbedingten Leerstände, die angesichts der Frankfurter Wohnungsnot dringend auch kurzfristig für Zwischenvermietungen (u. a. im Rahmen des Projekts Housing First) gegen Obdachlosigkeit instandgesetzt und freigegeben werden sollten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2023OFOF 780/2Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Dezember 2023Sie sind hierOMOM 4885Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!Direktanregung
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 662Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats