Höchst: Gänsepopulationen an der Wörthspitze und im Höchster Stadtpark
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4851 entstanden aus Vorlage: OF 1054/6 vom 14.07.2019
Betreff: Höchst: Gänsepopulationen an der Wörthspitze und im Höchster Stadtpark Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Gänsepopulationen an der Wörthspitze und im Höchster Stadtpark zu ergreifen.
Begründung: An der Wörthspitze hat sich inzwischen eine ansehnliche Population von Kanadagänsen entwickelt (circa 50 Stück). Bei einer Gelegegröße von vier bis sechs Eiern und günstigen klimatischen Bedingungen kann sich hier in wenigen Jahren ohne wirksame Gegenmaßnahmen eine Kolonie von mehreren Hundert Vögeln entwickeln. Gleiches gilt für den Höchster Stadtpark, in dem sich vor allem Nilgänse angesiedelt haben. Hier kommt erschwerend hinzu, dass sowohl der Spielplatz als auch der Weiher über Gebühr mit Gänsekot belastet werden. Je später geeignete Maßnahmen ergriffen werden, desto teurer werden diese. Dies zeigen die Beispiele im Brentanobad und im Ostpark im Frankfurter Stadtgebiet überdeutlich. Aus diesem Grund sollte in Höchst rechtzeitig mit geeigneten Maßnahmen begonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2028 Aktenzeichen: 67 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2019OFOF 1054/6Höchst: Gänsepopulation an der Wörthspitze und im Höchster StadtparkOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 13. August 2019Sie sind hierOMOM 4851Höchst: Gänsepopulationen an der Wörthspitze und im Höchster StadtparkDirektanregung
- 1. November 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2028Höchst: Gänsepopulationen an der Wörthspitze und im Höchster StadtparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats