Urban Gardening im Gallus ermöglichen!
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4818 entstanden aus Vorlage: OF 695/1 vom 10.11.2015
Betreff: Urban Gardening im Gallus ermöglichen! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der gesamte Grünstreifen der Gutenbergstraße zwischen der Koblenzer Straße und der Frankenallee für ein
Urban Gardening-Projekt nutzbar gemacht werden kann, das gleichzeitig den Baumbestand der Fläche erhält.
Begründung: Das bisherige Nutzungskonzept für den Grünstreifen der Gutenbergstraße wird von der Bevölkerung nicht angenommen. Durch Urban Gardening sollen die Themen Nachhaltigkeit und Artenvielfalt im Stadtteil aufgegriffen werden und die Natur durch kleine Garten- oder Freiflächen im Stadtgebiet zurückgeholt werden. Stadtgärten sind soziale Räume des bürgerschaftlichen Engagements, die völlig unterschiedliche Bewohnerinnen und Bewohner des Viertels zusammenbringen können. Die Ausweisung der Fläche als geeigneten Standort ermöglicht es, potenzielle Kooperationspartnerinnen und -partner, wie die Kleingartenvereine im Gallus, die bestehenden Urban Gardening-Initiativen in Frankfurt oder die Stadteilinitiative Koblenzer Straße, zur Umsetzung des Projektes zu animieren und zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2015OFOF 695/1Urban Gardening im Gallus ermöglichen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2015Sie sind hierOMOM 4818Urban Gardening im Gallus ermöglichen!Direktanregung
- 14. März 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 478Urban Gardening im Gallus ermöglichen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats