Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V.
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 641/8 vom 20.10.2015
Betreff: Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die Möglichkeit sieht, die ehemaligen Army-Baracken an der Straße In der Römerstadt dem frankfurter blues forum e. V. unentgeltlich als Übungsraum und Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen, bis eine Nutzung des Geländes für Wohnungsbau oder als Ausstellungsgelände für das "Ärchäologische Forum NIDA" möglich ist. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Lärmschutz in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Im Ausgleich würde sich der Verein verpflichten, für den Unterhalt und die Pflege des Areals zu sorgen. Hierzu müsste sich die Stadt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Verbindung setzen.
Begründung: In den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts begann Frankfurt, sich als die Hauptstadt des Jazz in Deutschland zu entwickeln. Der Höhepunkt dieser Entwicklung war in den 50er-Jahren. Dieser musikalischen Tradition wie auch dem sozialen Engagement fühlen sich die Musiker verpflichtet. Das frankfurter blues forum e. V. veranstaltet u. a. ehrenamtlich Konzerte in Haftanstalten und führt regelmäßig Workshops durch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2015OFOF 641/8Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2015Sie sind hierOMOM 4805Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V.Direktanregung
- 4. März 2016Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 431Übungsräume für das frankfurter blues forum e.V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats