Verkehrsspiegel am Niddauferweg - zwischen dem ehemaligen Anglerverein/Ecke Hausener Freibad
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4789 entstanden aus Vorlage: OF 594/7 vom 02.11.2015
Betreff: Verkehrsspiegel am Niddauferweg - zwischen dem ehemaligen Anglerverein/Ecke Hausener Freibad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verkehrsspiegel am Niddauferweg - zwischen dem ehemaligen Anglerverein/Ecke Hausener Freibad - angebracht wird.
Begründung: Der Fahrradweg zwischen dem ehemaligen Anglerverein in Rödelheim/Ecke Hausener Freibad wird von zahlreichen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Trotz bestehendem Umlaufgitter kollidieren Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer immer wieder miteinander, da die Ecke sehr schlecht einsehbar ist. Auch Fußgängerinnen und Fußgänger werden von anfahrenden Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern überrascht. Ein Verkehrsspiegel wäre ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, da so die unmittelbare Kurve für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger besser einzusehen wäre. Es würde die Situation an dieser Stelle deutlich für beide Gruppen entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2015OFOF 594/7Verkehrsspiegel am Niddauferweg - Ecke Hausener Freibad/ehemaligem AnglervereinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. Dezember 2015Sie sind hierOMOM 4789Verkehrsspiegel am Niddauferweg - zwischen dem ehemaligen Anglerverein/Ecke Hausener FreibadDirektanregung
- 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 313Verkehrsspiegel am Niddauferweg - zwischen dem ehemaligen Anglerverein/Ecke Hausener FreibadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats