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Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle „Preungesheim“

Vorlagentyp: OM
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 758/10 vom 03.06.2019

Betreff: Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle "Preungesheim" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann endlich die Stadtbahnlinie U 5 wieder ganztägig, pünktlich, ohne Ausfälle und zumindest zu den hoch frequentierten Zeiten öfter oder mit zusätzlichen Wagen verkehrt.

Begründung: Übervolle U 5-Züge zwischen "Konstablerwache" und "Preungesheim" sind leider keine Ausnahme mehr. Abhilfe ist umgehend angesagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2019OFOF 758/10Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle „Preungesheim“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Juni 2019Sie sind hier
    OMOM 4787Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle „Preungesheim“
    Direktanregung
  3. 1. November 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2040Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle "Preungesheim"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

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