Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle „Preungesheim“
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und zur Endhaltestelle "Preungesheim" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann endlich die U5 wieder ganztägig, pünktlich, ohne Ausfälle und zumindest zu den hoch frequentierten Zeiten öfter oder mit zusätzlichen Wagen verkehrt. Begründung: Übervolle U5-Züge zwischen Konstablerwache und Preungesheim sind leider keine Ausnahme mehr. Abhilfe ist umgehend angesagt.
Inhalt
Antrag vom 03.06.2019, OF 758/10
Betreff: Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle "Preungesheim" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann endlich die U5 wieder ganztägig, pünktlich, ohne Ausfälle und zumindest zu den hoch frequentierten Zeiten öfter oder mit zusätzlichen Wagen verkehrt.
Begründung: Übervolle U5-Züge zwischen Konstablerwache und Preungesheim sind leider keine Ausnahme mehr. Abhilfe ist umgehend angesagt.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2019Sie sind hierOFOF 758/10Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle „Preungesheim“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. Juni 2019OMOM 4787Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle „Preungesheim“Direktanregung
- 1. November 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2040Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle "Preungesheim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme