Freizeitpark Kalbach - Umlegung des Bachlaufs
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 505/12 vom 27.10.2015
Betreff: Freizeitpark Kalbach - Umlegung des Bachlaufs Vorgang: OM 2437/13 OBR 12; ST 1219/15 Der Magistrat wird gebeten, die beschädigte und undichte Betonwanne des Teichs im Freizeitpark, die zum Austrocknen des Teichs führt, zurückzubauen und stattdessen für den Bachlauf des Kalbachs einen Nebenarm auszubilden, der durch den Bereich des bisherigen Betonbeckens geführt werden soll. Der Ortsbeirat stimmt der vom Grünflächenamt am 06.10.2015 vorgelegten Planung zu.
Begründung: Auf Empfehlung des Magistrats in der Stellungnahme vom 24.08.2015, ST 1219, hat sich der Ortsbeirat am 06.10.2015 mit Vertretern des Grünflächenamtes zu einem Ortstermin getroffen. Dabei wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Demnach ist die Ausbildung eines Nebenarms des Kalbachs, der durch den Bereich des derzeitigen beschädigten Wasserbeckens geführt würde, darstellbar. Die Umsetzung ist für 2016 vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2015STST 1219Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
- 27. Oktober 2015OFOF 505/12Freizeitpark Kalbach - Umlegung des BachlaufsOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
- 13. November 2015Sie sind hierOMOM 4730Freizeitpark Kalbach - Umlegung des BachlaufsDirektanregung
- 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 305Freizeitpark Kalbach - Umlegung des BachlaufsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats