Burgenlandweg für neue Buslinie befahrbar machen
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4707 entstanden aus Vorlage: OF 1066/5 vom 28.05.2010
Betreff: Burgenlandweg für neue Buslinie befahrbar machen Vorgang: OM 1640/07 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Burgenlandweg in einen für Busse befahrbaren Zustand gebracht wird, damit der Waldfriedhof zukünftig von der neuen Buslinie angefahren werden kann.
Begründung: Bereits im Jahr 2007 hat der Ortsbeirat 5 für das südliche Oberrad eine Buslinie gefordert, welche auch den Waldfriedhof an den ÖPNV anbindet. Diese Buslinie soll nun endlich eingerichtet werden. Dennoch kann diese Buslinie unter Umständen den Waldfriedhof nicht anfahren (was eine Teilforderung der Fraktionen im Ortsbeirat 5 war), weil die Straße bzw. der Parkplatz vor dem Waldfriedhof in einem Zustand ist, der es Bussen unmöglich macht, diesen Teil der Strecke zu passieren. Deshalb sollte dieser Teil der Strecke in einen für Busse befahrbaren Zustand versetzt werden, dass, wie gefordert, der Waldfriedhof Teil der neuen Busstrecke werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2010OFOF 1066/5Straße zum Waldfriedhof für neue Buslinie befahrbar machenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2010Sie sind hierOMOM 4707Burgenlandweg für neue Buslinie befahrbar machenDirektanregung
- 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 286Burgenlandweg für neue Buslinie befahrbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats