Absenkung der Bürgersteige am Markus-Krankenhaus
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 468 entstanden aus Vorlage: OF 76/2 vom 04.10.2011
Betreff: Absenkung der Bürgersteige am Markus-Krankenhaus Der Magistrat wird aufgefordert, die Absenkungen der Bürgersteige an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße/August-Scheidel-Straße zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Markus-Krankenhaus" und dem Markus-Krankenhaus zu erneuern und weiter absenken zu lassen.
Begründung: Der Zustand der abgesenkten Bordsteine an der Kreuzung am Markus-Krankenhaus entspricht nicht den notwendigen Erfordernissen der Behindertenrichtlinie. Im Bereich des Ortsbeirates 2 sind die Bordsteine an drei Stellen viel zu hoch und verhindern somit einen barrierefreien Zugang zum Krankenhaus, vor allem für Menschen, die eine Gehhilfe, einen Rollator oder einen Rollstuhl brauchen. Auf dem Gebiet des Ortsbeirates 9, in der August-Scheidel-Straße, ist die bauliche Substanz der Bürgersteige im Kreuzungsbereich völlig unzureichend. Auch hier erfüllen die abgesenkten Bordsteine am Ampelübergang nicht mehr ihre Aufgabe. Die Kreuzung wird täglich von mehreren tausend Passanten genutzt. Vor allem Patienten des MediCentrums, eines medizinischen Versorgungszentrums zur ambulanten Behandlung vieler Menschen, sind auf einen barrierefreien Zugang angewiesen. Eine Sanierung ist daher unumgänglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2011OFOF 76/2Absenkung der Bürgersteige am Markus KrankenhausOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 468Absenkung der Bürgersteige am Markus-KrankenhausDirektanregung
- 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 76Absenkung der Bürgersteige am Markus-KrankenhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats