Den Spielplatz am Westring aufwerten
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4680 entstanden aus Vorlage: OF 584/7 vom 18.10.2015
Betreff: Den Spielplatz am Westring aufwerten Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit der Vonovia den Spielplatz am Westring (hinter dem leer stehenden ehemaligen Kiosk) mit attraktiven Spielgeräten und Sitzgelegenheiten auszustatten.
Begründung: Die trostlose Situation am Westring in Westhausen wird untermauert durch einen vernachlässigten Spielplatz, der nicht dazu einlädt, dass sich Kinder und Eltern dort aufhalten. Er ist dunkel und hat außer einem Sandkasten mit verdrecktem Sand und einer Bank nichts zu bieten. Bewohnerinnen und Bewohner des Westrings zeigten bei einer Begehung die armselige Situation des Spielplatzes, die es Familien kaum sinnvoll erscheinen lässt, diesen zu nutzen. Dabei erscheint diese Fläche für Kinder durchaus geeignet, weil sie nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen liegt und damit keine Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2015OFOF 584/7Den Spielplatz am Westring aufwertenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 3. November 2015Sie sind hierOMOM 4680Den Spielplatz am Westring aufwertenDirektanregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 81Den Spielplatz am Westring aufwertenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats