Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte zu sperren, um die Nutzung der Sportanlagen und der Wiesen zu schützen. Dies soll durch Poller oder eine Schranke geschehen, um Beschwerden der Anwohner zu reduzieren und die Grünanlage als Erholungsort zu sichern.
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Knöterichweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6Baustelle14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zufahrt zum Niddapark unterbinden23.06.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der SBahnLinie S6 im Ortsbezirk 223.06.2025 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Knöterichweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zum Knöterichweg aus Richtung Unisportanlage für Unbefugte durch entweder - nur mit entsprechendem Schlüssel zu öffnenden Pollern, - einer Schranke oder - einer anderen gleichermaßen effizienten Maßnahme zu sperren. In Absprache mit der Deutschen Bahn soll den Baustellenfahrzeugen ermöglicht werden, weiterhin zur Baustelle zu kommen, bspw. in dem diese Schlüssel zur Öffnung der Sperrung erhalten.
Begründung
Die Sportanlagen zum Knöterichweg sind gut besucht. Auch werden die Wiesen gerne zum Picknick genutzt. Seit der Auslagerung der Franckeschule ist der Knöterichweg als Feuerwehrzufahrt befahrbar, aber durch Beschilderung an der Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, gesperrt. Die Beschilderung wird regelmäßig missachtet, was zum einen zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner führt, aber auch allgemein auf Unbehagen derer stößt, die die Grünanlage zu Erholungszwecken und gerade, um dem Stadtverkehr zu entfliehen, aufsuchen. Es kann daher nicht als ausreichend betrachtet werden, dass Sonderkontrollen durchgeführt werden (vgl. Stellungnahme ST 236 vom 08.02.2021). Es ist nicht ersichtlich, warum der Baustellenverkehr zum Ausbau der S-Bahn-Linie S 6 einer Sperrung durch Schranke oder Poller entgegensteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2020OFOF 1170/2Zugeparkter KnöterichwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. September 2020OMOM 6647Zugeparkter KnöterichwegDirektanregung
- 26. Oktober 2020VV 1795Cricket im GrüngürtelAnfrage
- 8. Februar 2021STST 236Zugeparkter KnöterichwegStellungnahme
- 21. Juni 2021OFOF 86/2Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperrenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Juli 2021Sie sind hierOMOM 465Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperrenDirektanregung
- 29. November 2021STST 2119Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperrenStellungnahme
- 31. Januar 2022OFOF 279/2Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperrenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Februar 2022OMOM 1626Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperrenDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 91 WochenSTST 1305Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4