Fehlende endgültige inhaltliche Antworten beziehungsweise Stellungnahmen des Magistrates
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die ausstehenden Stellungnahmen zu prüfen und zeitnah zu beantworten. Dies geschieht, da der Ortsbeirat sich in vielen wichtigen Themen nicht ausreichend informiert fühlt. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen dem Magistrat und dem Ortsbeirat zu verbessern.
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Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- wie viele, warum sowie welche Stellungnahmen des Magistrates bisher nur gegenüber dem Ortsbeirat 10 avisiert, letztlich aber noch immer nicht inhaltlich beantwortet wurden;
- ab wann er sich wieder dazu bereit sieht, überwiegend nur ausreichend informative Antworten umgehend zu erteilen.
Begründung
Der Ortsbeirat 10 fühlt sich in zu vielen wichtigen den Ortsbezirk 10 betreffenden Themen nicht oder nicht ausreichend informiert oder beteiligt. Die derzeit 20 (in Worten: zwanzig) seit Monaten noch immer nicht beantworteten Anregungen des Ortsbeirates 10 sind nur ein kleiner Teil des immensen Bearbeitungsrückstandes des Magistrates. Mittlerweile geht der Magistrat leider immer öfter dazu über - und gefühlt sind dies zuletzt, Tendenz steigend, rund zwei Drittel aller Ortsbeiratsanregungen - diese nicht "abschließend" zu beantworten. Betroffen sind so letztlich auch die hier lebenden und die hier arbeitenden Menschen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2023OFOF 700/10Fehlende endgültige inhaltliche Antworten beziehungsweise Stellungnahmen des MagistratesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4641Fehlende endgültige inhaltliche Antworten beziehungsweise Stellungnahmen des MagistratesDirektanregung
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 21Fehlende endgültige inhaltliche Antworten beziehungsweise Stellungnahmen des MagistratesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats