Am Alemannia-Sportplatz in Nied Hang zum Denisweg stabilisieren
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 168/6 vom 30.09.2011
Betreff: Am Alemannia-Sportplatz in Nied Hang zum Denisweg stabilisieren Der Magistrat wird gebeten, den Hang auf der Seite des Denisweges so abzusichern, dass bei starken Regenfällen ein Abrutschen verhindert wird. Der Denisweg hat an einer Stelle in Höhe des Sportplatzes schon nachgegeben und ist dort abgesackt.
Begründung: Durch die vielen Regenfälle im Sommer sind erste Anzeichen eines Nachgebens des Hanges zu beobachten. Die derzeitige Bepflanzung ist unzureichend und kann den steilen Hang auf Dauer nicht halten. Eine Kombination aus in Stufen angebrachten Gabionen und geeigneter Bepflanzung könnte ein Abrutschen verhindern und den neuen Kunstrasenplatz vor Schäden bewahren. Mit dieser Baumaßnahme wäre die Gefahr beseitigt und der Sportplatz würde ein neues Gesicht erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2011OFOF 168/6Am Alemannia-Sportplatz in Nied Hang zum Denisweg stabilisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 461Am Alemannia-Sportplatz in Nied Hang zum Denisweg stabilisierenDirektanregung
- 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 86Am Alemannia-Sportplatz in Nied Hang zum Denisweg stabilisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats