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Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße endlich mitteilen

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4616 entstanden aus Vorlage: OF 482/11 vom 08.09.2010

Betreff: Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße endlich mitteilen Vorgang: ST 646/08 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dem Ortsbeirat das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße baldmöglichst mitzuteilen.

Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.05.2008, ST 646, gab der Magistrat seine Zusage, die oben angegebene Machbarkeitsstudie in sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2008 aufzunehmen. Bis heute wurde der Ortsbeirat allerdings nicht über das Ergebnis informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. September 2010OFOF 482/11Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße endlich mitteilenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. September 2010Sie sind hier
    OMOM 4616Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße endlich mitteilen
    Direktanregung
  3. 14. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 73Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße endlich mitteilenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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