Fontana di Trevi
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mittlerweile ist die Außenbewirtschaftung der Gaststätte Fontana di Trevi auf zwei Häuserfronten ausgeweitet, wobei mit Ausnahme der letzten zweieinhalb Meter die gesamte Fläche mit fliesenartigem Bodenbelag versiegelt ist. Dies widerspricht den Nutzungsbedingungen für Vorgärten und wurde trotz der Ortsbeiratsanregungen nicht eingedämmt bzw. zurückgebaut, sondern unter den Augen der Stadtverwaltung noch ausgeweitet. Hier scheinen noch andere Kräfte als die der Rechtsstaatlichkeit ihre Hände im Spiel zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4611 entstanden aus Vorlage: OF 1029/3 vom 09.09.2010
Betreff: Fontana di Trevi Vorgang: OM 4086/06 OBR 3; OM 1254/07 OBR 3; ST 1311/07; OM 3320/09 OBR 3; ST 1321/09 Vorbemerkung: Mit Anregungen aus den Jahren 2006, 2007 und 2009 wurde der Magistrat gebeten, für die Einhaltung der Vorgartensatzung beim Restaurant Fontana di Trevi im Mittelweg Sorge zu tragen. Dieses wurde vom Magistrat im Jahr 2007 zugesagt und nach erneuter Anmahnung durch den Ortsbeirat im Jahr 2009 wurde die Prüfung und Vorbereitung der zwangsweisen Durchsetzung angekündigt. Bis heute ist allerdings nichts geschehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie es möglich war bzw. wer die Genehmigung erteilt hat, dass eine Ausweitung der versiegelten Vorgartenflächen vor der Gaststätte Fontana di Trevi erfolgen konnte. Weiterhin wird Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgartensatzung, wie in der Stellungnahme angekündigt, wurden bis heute ergriffen? - Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden, auf wessen Veranlassung wurde darauf verzichtet? - Warum wurde der Ortsbeirat über den Fortgang bis heute nicht unterrichtet?
Begründung: Mittlerweile ist die Außenbewirtschaftung der Gaststätte Fontana di Trevi auf zwei Häuserfronten ausgeweitet, wobei mit Ausnahme der letzten zweieinhalb Meter die gesamte Fläche mit fliesenartigem Bodenbelag versiegelt ist. Dies widerspricht den Nutzungsbedingungen für Vorgärten und wurde trotz der Ortsbeiratsanregungen nicht eingedämmt bzw. zurückgebaut, sondern unter den Augen der Stadtverwaltung noch ausgeweitet. Hier scheinen noch andere Kräfte als die der Rechtsstaatlichkeit ihre Hände im Spiel zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2010OFOF 1029/3Fontana di TreviOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. September 2010Sie sind hierOMOM 4611Fontana di TreviDirektanregung
- 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 55Fontana di TreviStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats