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Schnellbuslinie für Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob Nieder-Erlenbach an das Schnellbuslinien-System angeschlossen werden kann, insbesondere die Verbindung nach Bad Vilbel und Bad Homburg. Dies soll die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr verbessern und den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung erleichtern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Nieder-Erlenbach an das Schnellbuslinien-System angeschlossen werden kann. Hier ist insbesondere die Verbindung nach Bad Vilbel und nach Bad Homburg von Interesse.

Begründung

Nieder-Erlenbach ist nicht gerade gut an den ÖPNV angeschlossen. Das Schnellbuslinien-System von Bad Vilbel nach Bad Homburg soll eingerichtet werden. In diesem Zuge ist es wichtig, auch in Nieder-Erlenbach eine Haltestelle dafür auszuweisen, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung des ÖPNV zu erleichtern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2023OFOF 131/13Schnellbuslinie für Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Oktober 2023Sie sind hier
    OMOM 4610Schnellbuslinie für Nieder-Erlenbach
    Direktanregung
  3. 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 326Schnellbuslinie für Nieder-ErlenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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