Ampelübergang an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Eschenheimer Anlage bedarfsgerechter schalten
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4601 entstanden aus Vorlage: OF 671/1 vom 20.09.2015
Betreff: Ampelübergang an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Eschenheimer Anlage bedarfsgerechter schalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Ampelübergang an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Eschersheimer Anlage bedarfsgerechter zu schalten, indem künftig in beide Richtungen eine durchgängige Grünphase geschaltet wird.
Begründung: Radfahrer, die vom Anlagenring her kommen, können die Kreuzung vor dem Kino Metropolis bei Grün nicht vollständig überqueren. Sie müssen auf einer Halteinsel mitten auf der Kreuzung auf die nächste Grünphase warten. Hierbei kommt es auf der zweiten Halteinsel oftmals zu gefährlichen "Stauungen". Zudem gibt es immer häufiger Radfahrer, die auf der Halteinsel nicht bis zur zweiten Grünphase warten, sondern noch bei Rot die Fahrbahn überqueren. Ein Mitglied des Ortsbeirates hat bereits des Öfteren Beinahe-Unfälle beobachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2015OFOF 671/1Ampelübergang an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Eschersheimer Anlage bedarfsgerechter schaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Oktober 2015Sie sind hierOMOM 4601Ampelübergang an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Eschenheimer Anlage bedarfsgerechter schaltenDirektanregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 34Ampelübergang an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/ Eschersheimer Anlage bedarfsgerechter schaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats