Taubenhaus im Bereich Galluswarte
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4594 entstanden aus Vorlage: OF 660/1 vom 20.09.2015
Betreff: Taubenhaus im Bereich Galluswarte Seit unzähligen Jahren klagen Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus und neuerdings auch Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Europaviertel über von Tauben verkotete Straßen und Unterführungen im Bereich der Galluswarte. Die Menschen sind es leid, das Elend der oft erkrankten Tiere jeden Tag beobachten zu müssen oder gar mit den Exkrementen in Kontakt zu geraten. Der Ortsbeirat 1 hat seine bescheidenen Mittel eingesetzt und immerhin erreicht, dass für ein mögliches Taubenhaus in dem Bereich Reinigung, Fütterung und Pflege bereitstehen. Weiterhin wird der Ortsbeirat die Errichtung des Taubenhauses aus seinen Mitteln finanzieren. Die Mitglieder des Ortsbeirats, und hier vor allem die Ortsvorsteherin und ihre Vorgänger, haben mit Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern (auch mit der Deutschen Bahn AG) zahllose Gespräche geführt, um einen Platz für die Aufstellung des Taubenhauses zu finden. Die Begründungen der Absagen waren allesamt geprägt von Unkenntnis und Uneinsichtigkeit. Stetig weist der Magistrat - zu Recht - darauf hin, dass die Fütterung den Tauben schadet und die Taubenpopulation dadurch zunimmt. Diese Appelle sind aber nun leider fruchtlos, da das Mitleid angesichts des Elends der Tiere da ist und die Menschen "helfen" wollen. Aus Unwissenheit werden die Tiere von einigen Personen - trotz Verbot - beharrlich gefüttert. Taubenhäuser sorgen dafür, dass sich die Tiere nicht mehr auf der Straße versorgen. Aufgrund der Pflege wecken kranke Tiere auch nicht mehr das Mitleid fütternder Personen. Zuletzt hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, auf dem Dach des neu errichteten Gebäudes des Grünflächenamtes und Amtes für Straßenbau und Erschließung in unmittelbarer Nähe zur Galluswarte einen Standort für das erforderliche Taubenhaus vorzusehen. Als mindestens uneinsichtig - aber auch abenteuerlich - ist die absagende Stellungnahme des Magistrats in dieser für die Menschen so wichtigen und alltäglichen Frage zu verstehen: Auf dem Dach solle eine Bienenwiese entstehen und ein neues Gebäude eigne sich nicht für die Aufstellung eines Taubenhauses. Warum dort eine Bienenwiese entstehen soll und wieso sich ein neues Gebäude für die Aufstellung des Taubenhauses nicht eigne, erläutert der ansonsten sehr kommunikative Magistrat vorsichtshalber nicht. In der wissenschaftlichen Literatur lassen sich keinerlei Hinweise über eine eventuelle Unverträglichkeit von Tauben und Bienen finden. Selbstverständlich werden Tauben nicht versuchen, in einen Bienenstock einzudringen, da weder Honig, noch Insekten zu den vordringlichen Leibspeisen einer Taube gehören. Auch ist nicht bekannt, dass Bienen gezielt Tauben angreifen oder stören. Dies hat eine Befragung eines Imkers ergeben. Bienenstöcke hat der fürsorgende Magistrat auf der Bienenwiese sicherlich auch gar nicht vorgesehen, da auf dem Dach zusätzlich ein Außenbereich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen soll. Ein Übermaß an Bienen auf dem Dach dürfte das Erholungserlebnis der Mitarbeiterschaft nachhaltig stören. Schon ein einziges Insekt könnte eine Mittagspause für dutzende Beschäftigte in einen durchaus abträglichen und folgenreichen Albtraum verwandeln. Dass Störungen durch umherfliegende und gar gurrende Tauben befürchtet werden, ist zunächst nachvollziehbar. Bekannt ist aber, dass solche Störungen im Umfeld anderer Taubenhäuser im Stadtgebiet gar nicht auftreten. Umso unverständlicher ist es, dass der Magistrat im Zuge seiner Beantwortung dieser Standortfrage nicht den fachlichen Sachverstand des sehr versierten Stadttaubenprojektes in Anspruch genommen hat. So hätte der Magistrat in seiner Gesamtheit Befürchtungen einzelner Ämter über mögliche Störungen besser abwägen können. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, unter Einbeziehung von fachlichen Ratschlägen des Stadttaubenprojektes einen Standort für ein Taubenhaus im Bereich der vorgenannten Liegenschaft zu bestimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2015OFOF 660/1Taubenhaus im Bereich GalluswarteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Oktober 2015Sie sind hierOMOM 4594Taubenhaus im Bereich GalluswarteDirektanregung
- 15. Januar 2016STST 97a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
- 20. Juni 2016STST 881a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
- 18. Juli 2016STST 967a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
- 15. August 2016Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1030a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats