Hindernis im Fußgängerüberweg auf der Nordseite des Hauptbahnhofs beseitigen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 beantragt, den grauen Verteilerkasten am Fußgängerüberweg vor der Tiefgaragenzufahrt des Hauptbahnhofs zu versetzen, um die Nutzung des Überweges für alle Fußgänger, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, zu verbessern. Dies soll die Sicherheit und Zugänglichkeit erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , den grauen Verteilerkasten nördlich des Fußgängerüberweges an der Nordseite des Hauptbahnhofs vor der Tiefgaragenzufahrt auf dem Gehweg so versetzen zu lassen, dass der Fußgängerüberweg auf der gesamten Breite und behindertengerecht genutzt werden kann.
Begründung
Beim Überqueren des Fußgängerüberweges ist der graue Verteilerkasten, der vermutlich einen versenkbaren Poller des dortigen Hotels regeln soll, im Weg. Wie auch immer dieser Kasten dort hin kam: er stört und mindert die Nutzung des Fußgängerweges erheblich, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2023OFOF 1019/1Hindernis im Fußgängerüberweg auf der Nordseite des Hauptbahnhofs beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4584Hindernis im Fußgängerüberweg auf der Nordseite des Hauptbahnhofs beseitigenDirektanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 201Hindernis im Fußgängerüberweg auf der Nordseite des Hauptbahnhofs beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats