Entfernen des Telefonhäuschens am Sindlinger Kreisel
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Sindlinger Bahnstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Verkehrsprobleme in Sindlingen lösen12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sindlingen: Spielplätze instand setzen25.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Weitere Aufwertung Ampel-Spielplatz Sindlingen14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Sindlinger Bahnstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4570 entstanden aus Vorlage: OF 1465/6 vom 10.09.2015
Betreff: Entfernen des Telefonhäuschens am Sindlinger Kreisel Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Telekom AG Kontakt aufzunehmen, damit das Telefonhäuschen am Sindlinger Kreisel, Sindlinger Bahnstraße 76, abgebaut wird.
Begründung: Das im Besitz der Deutschen Telekom AG befindliche Telefonhäuschen steht seit über einem Jahr leer. Bis auf Kabelreste wurde die Telefonzelle ausgeräumt. In der Zwischenzeit ist die Zelle ein Anziehungspunkt für Vandalen geworden und sieht auch dementsprechend aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2015OFOF 1465/6Entfernen des Telefonhäuschens am Sindlinger KreiselOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Oktober 2015Sie sind hierOMOM 4570Entfernen des Telefonhäuschens am Sindlinger KreiselDirektanregung
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 142Entfernen des Telefonhäuschens am Sindlinger KreiselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats