Ausbesserung des Weges von der Straße Zum Schäferköppel zu der Kleingartenanlage
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4558 entstanden aus Vorlage: OF 222/13 vom 22.04.2019
Betreff: Ausbesserung des Weges von der Straße Zum Schäferköppel zu der Kleingartenanlage Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Weg von der Straße Zum Schäferköppel aus in Richtung der Kleingartenanlage schnellstmöglich mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche versehen und somit ausgebessert wird. Er ist von tiefen Schlaglöchern übersät.
Begründung: Der Weg, der von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Nieder-Erlenbach genutzt wird, befindet sich in einem desolaten Zustand. Gerade jetzt im Frühjahr, wenn die Gartensaison wieder beginnt, die Schülerinnen und Schüler dort laufen, um auf den Sportplatz zu kommen, und viele Bürger sich wieder in der Natur bewegen, ist der Weg eine Zumutung. Tiefe Schlaglöcher, die nach Regenfällen tagelang mit Wasser gefüllt sind und auch sonst zum Stolpern einladen, pflastern den gesamten Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2019OFOF 222/13Ausbesserung des Weges von der Straße „Zum Schäferköppel“ zu der KleingartenanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4558Ausbesserung des Weges von der Straße Zum Schäferköppel zu der KleingartenanlageDirektanregung
- 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1723Ausbesserung des Weges von der Straße Zum Schäferköppel zu der KleingartenanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats