Missachtete Bordsteinabsenkungen an der Einmündung der Straße Am Rötheneck in die Straße Am Ameisenberg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4553 entstanden aus Vorlage: OF 345/4 vom 22.04.2019
Betreff: Missachtete Bordsteinabsenkungen an der Einmündung der Straße Am Rötheneck in die Straße Am Ameisenberg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die beiden Bordsteinabsenkungen an der Einmündung der Straße Am Rötheneck in die Straße Am Ameisenberg rund um die Uhr genutzt werden können. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich eine schnelle und kostengünstige Lösung für die Aufgabenstellung. Eventuell könnten auch die taktilen Streifen nachgerüstet werden.
Begründung: Allzu häufig ist die oben bezeichnete Stelle als Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg auf beiden Seiten nicht nutzbar. Mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen und Schulkinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Straße zu überqueren, und setzen sich gefährlichen Situationen aus. Anwohnerinnen und Anwohner weisen auch darauf hin, dass im Boden eingelassene Hydranten, sofern diese noch in Betrieb sind, durch das illegale Parken im Unglücksfall verstellt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2019OFOF 345/4Missachtete Bordsteinabsenkungen an der Einmündung Am Rötheneck in die Straße Am AmeisenbergOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4553Missachtete Bordsteinabsenkungen an der Einmündung der Straße Am Rötheneck in die Straße Am AmeisenbergDirektanregung
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1599Missachtete Bordsteinabsenkungen an der Einmündung der Straße Am Rötheneck in die Straße Am AmeisenbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats