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Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllen

Vorlagentyp: OM
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 993/6 vom 22.04.2019

Betreff: Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllen Bei einer Waldbesichtigung mit dem Leiter des Reviers Goldstein wiesen Anwohner darauf hin, dass ein Graben in der Nähe des stillgelegten Wasserbrunnens (etwa in Höhe Ferdinand-Dierichs-Weg) seit Stilllegung des Brunnens nicht mehr mit Wasser befüllt werde und deswegen ausgetrocknet sei. Der Graben sei bis dahin Lebensraum für mindestens drei Molcharten und andere Amphibien gewesen. Der Revierleiter bestätigte, dass der Graben seitdem ausgetrocknet ist und darin Amphibien in großer Zahl vorkamen. Außerdem seien alte Eichen entlang des Grabens abgestorben, weil das Grundwasser durch die Austrocknung abgesunken sei. Seitens des Grünflächenamtes habe man seinerzeit versucht, Hessenwasser dazu zu bewegen, weiter Wasser in den Graben fließen zu lassen, was auch technisch möglich sei. Hessenwasser habe dies aber abgelehnt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, mit Hessenwasser in Kontakt zu treten und zu klären, wieso entschieden wurde, kein Wasser mehr in den Graben zu leiten, inwieweit es möglich ist, wieder den ursprünglichen Zustand herzustellen, und welche Kosten eventuell von wem zu tragen wären.

Begründung: Der Schwanheimer Wald ist als FFH-Gebiet ausgewiesen. Das bedeutet, dass dieser Wald und die darin vorkommenden Arten einen besonderen, europaweit gültigen Schutz genießen. Insbesondere gilt ein Verschlechterungsverbot. Der Lebensraum darf nicht so verändert werden, dass für die schützenswerten Arten eine Verschlechterung ihrer Situation eintritt. Dies ist hier aber offensichtlich trotzdem geschehen. Die politischen Entscheidungen, die dazu geführt haben, sollten transparent gemacht werden. Es sollte alles vernünftig Machbare unternommen werden, um den zerstörten Lebensraum wieder soweit wie möglich in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1864 Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2019OFOF 993/6Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. Mai 2019Sie sind hier
    OMOM 4531Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllen
    Direktanregung
  3. 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1864Graben im Schwanheimer Wald wieder mit Wasser befüllenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 34 · 10.09.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 50

Mitdiskutieren

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