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Sonnenschutzaußenrollos an der Georg-Büchner-Schule einbauen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
72 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird beauftragt, dringend notwendige Sonnenschutzaußenrollos an der Georg-Büchner-Schule anzubringen, um die überhitzten Räume für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Die Maßnahme ist notwendig, da die Planungen zur Sanierung und Erweiterung der Schule noch nicht konkretisiert sind.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

  1. Der Magistrat wird beauftragt, am Gebäude der Georg- Büchner-Schule (Bauteil Richtung Osten) dringend notwendige Sonnenschutzaußenrollos anzubringen.
  2. Der entsprechende Sonnenschutz ist so auszuwählen, dass er auch an einem Gebäude am Ausweichstandort der Schule und am sanierten Gebäude der Schule angebracht werden kann.
  3. Die Stellungnahme vom 28.04.2023, ST 1002, wird zurückgewiesen.

Begründung

Laut der Stellungnahme vom 28.04.2023, ST 1002, sind die Planungen rund um die Sanierung und Erweiterungen an der Georg-Büchner-Schule noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine Einbindung neuer Sonnenschutzsysteme zu eruieren wäre. Es liegen noch keine konkreten Planungen vor, wann die Sanierung und Erweiterung und die Auslagerung der Schule beginnen kann. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler ohne die Lamellensonnenschutzaußenrollos noch Jahre in den überhitzten Räumen unterrichtet werden. Dies ist nicht akzeptabel. Laut der Stellungnahme ST 1002 kosten die neuen Lamellensonnenschutzaußenrollos für die Ostseite des Gebäudes 300.000 Euro und sollen erst am fertig sanierten Gebäude angebracht werden. Der Ortsbeirat hat ein Sonnenschutzsystem gefordert, das auch an ein Ausweichquartier angebracht werden kann, um so die Nutzungsdauer zu verlängern. Wie viel sind die Gesundheit und der Unterricht unter annehmbaren Bedingungen dem Magistrat wert, und wie lange sollen die Schüler an der Georg-Büchner-Schule noch auf ihren angemessenen Sonnenschutz warten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2022OFOF 537/2Sonnenschutzrollos an der Georg-BüchnerSchule anbringenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 5. Dezember 2022OMOM 3322Sonnenschutzrollos an der Georg-BüchnerSchule anbringenDirektanregung
  3. 28. April 2023STST 1002Sonnenschutzrollos an der Georg-Büchner-Schule anbringenStellungnahme
  4. 21. Mai 2023OFOF 676/2Sonnenschutzrollos an der Georg-Büchner-Schule einbauen Die ST 1002 vom 28.04.2023 wird zurückgewiesenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 18. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4500Sonnenschutzaußenrollos an der Georg-Büchner-Schule einbauen Die Stellungnahme ST 1002 vom 28.04.2023 wird zurückgewiesen
    Direktanregung
  6. 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 661Sonnenschutzaußenrollos an der Georg-Büchner-Schule einbauen Die Stellungnahme ST 1002 vom 28.04.2023 wird zurückgewiesenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 27 · 22.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 28 · 19.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 29 · 11.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-21

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