Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im Nordend
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Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4493 entstanden aus Vorlage: OF 567/3 vom 11.10.2018
Betreff: Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im Nordend Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 3 adaptive LED-Straßenlaternen eingesetzt werden können.
Begründung: Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird die Lichtgestaltung im öffentlichen Raum durch dynamisches Licht intelligent optimiert. Bewegungsmelder senden ein Signal, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen, so z. B. wenn zu Fuß Gehende auf der Straße zu erkennen sind. In der restlichen Zeit bleiben die Laternen entweder ganz dunkel oder werden auf z. B. 20 Prozent der maximalen Helligkeit reduziert. Die Leuchtintensität, Leuchtdauer oder Sensibilität der Radarsensoren kann variabel eingestellt werden. So können der Energieverbrauch und die Lichtverschmutzung minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2018OFOF 567/3Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im NordendOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. März 2019Sie sind hierOMOM 4493Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im NordendDirektanregung
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1421Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats