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Parallelstraße im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
39 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, verschiedene Varianten für eine Parallelstraße im Rahmen der U 5-Verlängerung zu prüfen und zu berichten. Die Begründung verweist auf die Probleme, die durch die unzureichende Realisierung der Parallelstraße entstehen könnten, und fordert mehr Informationen sowie Nachbesserungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,

  1. welche Varianten für eine Parallelstraße im Rahmen der U 5-Verlängerung im Bereich der Endhaltestelle "Preungesheim" (inklusive des betroffenen Kreisverkehrs und der Autobahnzubringerstraße) geprüft wurden und welche Ergebnisse festgestellt wurden;
  2. ob eine Parallelstraße von Norden befahrbar eingerichtet werden kann;
  3. welche sonstigen Varianten zu 1. noch möglich sind und erarbeitet werden können.

Bezüglich der Punkte 1. und 2. wird die Vorlage erster Planskizzen und Simulationsdarstellungen erbeten.

Begründung

Es erscheint zweifelhaft, dass die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in rudimentärer Form realisiert werden könnte und jetzt so leider vorhersehbar Probleme im Rahmen des Begegnungsverkehrs zu befürchten sind. Die betroffenen Nutzer und Eigentümer der Liegenschaften im Bereich der U 5-Linienverlängerung zwischen der U 5-Endhaltestelle "Preungesheim" inklusive des betroffenen Kreisverkehrs und der Autobahnzubringerstraße sind durch Zusatzverkehre von dem derzeitigen Planstand stark betroffen und in der Nutzung teils nennenswert eingeschränkt. Dies erscheint weder verständlich noch akzeptabel, sodass hier Prüfungen, mehr Informationen und bessere Planunterlagen sowie derzeit auch Nachbesserungen erforderlich sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2023OFOF 662/10Parallelstraße im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4480Parallelstraße im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5
    Direktanregung
  3. 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1101Parallelstraße im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 26 · 23.01.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

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