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St. Christophorus: Chancen für eine zu stärkende Infrastruktur sinnvoll nutzen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
75 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Infrastruktur rund um das Grundstück St. Christophorus zu prüfen und zu stärken. Dies soll dazu beitragen, die öffentliche Nutzung des Grundstücks und des Kirchenschiffs zu sichern und die angespannte Situation der Schulturnhallen und Schulräume vor Ort zu verbessern.

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Anregung

Der Ortsbeirat 10 unterstützt unverändert alle sinnvollen Weiterbehandlungsmöglichkeiten für eine bessere Infrastruktur vor Ort, die auch künftig die öffentliche Nutzung des Grundstücks St. Christophorus einschließlich des zu erhaltenden Kirchenschiffs in Preungesheim ermöglichen.

Der Magistrat wird dazu in Verbindung mit den zuständigen Stellen - insbesondere mit dem Bistum Limburg sowie mit dem Kirchbauverein St. Christophorus - gebeten, alle sich bietenden sinnvollen Chancen für das Grundstück St. Christophorus sowie eine ganzheitlich zu stärkende Infrastruktur inklusive Erhalt des Kirchenschiffs zu prüfen. Ziel soll dabei sein, all dies nutzbar zu machen und darüber zu berichten.

Nicht störende Mischnutzungen des Grundstücks sowie des Kirchenschiffs sollen dabei als Chance verstanden und nach Möglichkeit genutzt werden.

Begründung

Etwaige Denk- und Prüfverbote für eine bessere Infrastruktur soll es bitte nicht geben. Dies ist wichtig, um so insbesondere die vor Ort derzeit sehr angespannte bis mangelhafte Situation der Schulturnhallen sowie der Schulräume innovativ lösen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juni 2023OFOF 641/10St. Christophorus: Chancen für eine zu stärkende Infrastruktur sinnvoll nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4476St. Christophorus: Chancen für eine zu stärkende Infrastruktur sinnvoll nutzen
    Direktanregung
  3. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1995St. Christophorus: Chancen für eine zu stärkende Infrastruktur sinnvoll nutzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 10
Sitzung 26 · 23.01.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 30 · 04.06.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 33 · 05.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

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