Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installieren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, an zwei Standorten am Letzten Hasenpfad Hundekottütenspender aufzustellen. Dies geschieht auf Anregung der Bürgerschaft, da an diesen Stellen Bedarf besteht. Ein Pate zur Befüllung der Spender ist bereits vorhanden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, am Letzten Hasenpfad an folgenden Standorten Hundekottütenspender aufzustellen:
- an einem Baum an der Kreuzung des Letzen Hasenpfades mit der Walldorfer Straße;
- an einem Baum an der Kreuzung des Letzen Hasenpfades mit dem Oberen Schafhofweg.
Ein Pate für die Spender ist vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt.
Begründung
An den genannten Stellen gibt es Bedarf für Hundekottütenspender. Die Anregung dafür kommt aus der Bürgerschaft. Es gibt für beide Stellen einen Paten, der das Befüllen der Spender übernehmen würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2023OFOF 896/5Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2023Sie sind hierOMOM 4444Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installierenDirektanregung
- 20. November 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2358Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats