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Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfen

Vorlagentyp: OM
43 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4414 entstanden aus Vorlage: OF 332/4 vom 14.03.2019

Betreff: Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfen Vorgang: M 171/18; Beschl. d. Stv.-V., § 5643/15 und § 5647/15 Der Magistrat wird gebeten, eine Ausweitung der Milieuschutzsatzungen voranzutreiben. Dafür soll der ursprüngliche Geltungsbereich (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5647) mit neuen aktuellen Zahlen zeitnah überprüft werden.

Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung von Milieuschutzsatzungen. Jedoch ist der Ortsbeirat über die letztendliche Größe des Geltungsbereiches unzufrieden. Laut den Unterlagen des Magistrats beruhen viele Indikatoren auf Zahlen aus dem Jahr 2013 und sind durch das schnelle Wachstum der Stadt Frankfurt mittlerweile überholt. Deswegen möchte der Ortsbeirat die Überprüfung der Milieuschutzsatzungen vorziehen und nicht, wie laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643, geplant, dass diese erst in fünf Jahren nach Geltung und somit 2024 erneut überprüft werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über die Überprüfung nach fünf Jahren nur für den übrig gebliebenen Geltungsbereich gilt und nicht für das gesamte Überprüfungsgebiet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2018MM 171Erhaltungssatzung Nr. 51 - Frankfurt am Main - Berger Straße hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
  2. 14. März 2019OFOF 332/4Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 19. März 2019Sie sind hier
    OMOM 4414Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfen
    Direktanregung
  4. 29. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1363Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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