Markierungen Radverkehr erneuern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Markierungen für den Radverkehr in bestimmten Straßen zu erneuern, da diese kaum noch sichtbar sind. Dies soll die Sicherheit für Radfahrende in den betroffenen Straßenabschnitten erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Schäfergasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Erneuerung des Infoblatts an der Stele zum historischen Wasserhof in der Wasserhofstraße 1919.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule08.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 1606.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Schäfergasse per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Markierungen für den Radverkehr auf den Straßen Stiftstraße, Stephanstraße und Schäfergasse, zwischen Große Eschenheimer Straße und Regenbogenkreisel, in beiden Richtungen erneuern zu lassen.
Begründung
Die aufgebrachten Markierungen sind kaum noch sichtbar. Sie sollten erneuert werden, damit es für Radfahrende wieder sicher wird in den oben benannten Straßenabschnitten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2023OFOF 864/1Markierungen Radverkehr erneuernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023Sie sind hierOMOM 4379Markierungen Radverkehr erneuernDirektanregung
- 20. November 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2350Markierungen Radverkehr erneuernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats