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Das Potenzial der Kultur- und Versammlungsstätte Haus Sindlingen besser nutzen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
2 Stationen im Verfahren22 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, mit den Betreibern des Hauses Sindlingen in Kontakt zu treten, um verschiedene Nutzungsmöglichkeiten abzuklären. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in der Innenstadt Räume für kulturelle Aktivitäten gesucht werden, während das Haus Sindlingen in Sindlingen unterausgelastet ist. Ziel ist es, das Haus als kulturellen und sozialen Ort im Stadtteil zu etablieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Kultur verfolgen

Anregung

Mit dem Haus Sindlingen besitzt der Stadtteil nicht nur einen Ort der Zeitgeschichte, sondern auch ein Gebäude mit mehreren Räumen, die für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen, darunter ein Saal mit Bühnentechnik und Orchestergraben, der für Konzerte, Sprech- und Tanztheater, aber auch für Versammlungen verwendet werden kann. Neben Räumen für Künstler stehen ein Klubraum und ein Restaurant, das zurzeit als Mietlokal angeboten wird, bereit. Das Ziel der heutigen Betreiber ist es, das Haus Sindlingen nachhaltig zu betreiben, es weiter zu beleben und wieder als zentralen kulturellen und sozialen Ort im Stadtteil ins Bewusstsein zu bringen. Das gelingt bereits bis zu einem gewissen Grad. Unterschiedliche Gruppen wie der Karnevalverein und das Konfuzius-Institut Frankfurt am Main nutzen das Haus bereits für Konzerte und Veranstaltungen. Mit diesen Anfragen ist das Haus allerdings nicht ausgelastet. Mit seinen freien Kapazitäten könnte es Lösungen für in Frankfurt fehlende Räume bieten, beispielsweise für die im Zuge der Neuplanung der Städtischen Bühnen und der Oper oder Umzügen von Bühnen wie die des English Theatres benötigten Aufführungs- und Probemöglichkeiten. Vielleicht könnte es sogar Neubauten für Interimsbühnen ersetzen. Doch nicht nur als Ausweichquartier ist das Haus Sindlingen denkbar: Es bietet sich schon jetzt mit seiner guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, aber auch mit der strategischen Nähe zu Wiesbaden und Hofheim als ein Ort für unterschiedliche kulturelle Aktivitäten an. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich mit den Betreibern des Hauses Sindlingen in Verbindung zu setzen, um u. a. folgende Möglichkeiten der Nutzung abzuklären:

  1. Abbau bürokratischer Hürden, wenn förderungswürdige Gruppen und Vereine die Räumlichkeiten beispielsweise für Sitzungen und Versammlungen nutzen wollen und einen Zuschuss dafür benötigen.
  2. Klärung, unter welchen Bedingungen die Städtischen Bühnen und von der Stadt geförderte Unternehmen die Räumlichkeiten als Interimslösung nutzen können.
  3. Ideen für eine langfristige Vermietung entwickeln, um die Grundlage für ein solides Wirtschaften zu schaffen.
  4. Klärung, welche anderen Nutzungsmöglichkeiten noch sinnvoll sind und wie die Stadt dabei unterstützen kann.

Begründung

Während in der Innenstadt Räume für kulturelle Aktivitäten gesucht werden, werden in Sindlingen vorhandene Kapazitäten nicht genutzt. Der Ortsbeirat befürwortet eine möglichst hochwertige kulturelle Nutzung des Hauses Sindlingen und fordert den Magistrat auf, sich die Vorschläge der Betreibergesellschaft anzuhören und bei der Entwicklung sinnvoller Möglichkeiten der Nutzung zu unterstützen, damit das Haus Sindlingen ein Ort für die Allgemeinheit wird und somit den Stadtteil aufwertet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2023OFOF 836/6Sindlingen: Das Potenzial der Kultur- und Versammlungsstätte Haus Sindlingen besser nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4369Das Potenzial der Kultur- und Versammlungsstätte Haus Sindlingen besser nutzen
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf22 Beratungen
OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 30 · 28.05.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 31 · 25.06.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 34 · 26.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 35 · 14.01.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 36 · 11.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 38 · 22.04.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 39 · 20.05.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 40 · 17.06.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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