Geschwindigkeitsermittlung
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Deuil-La-Barre-Straße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.09.2026.
- Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung OberErlenbach vornehmen14.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Deuil-La-Barre-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4354 entstanden aus Vorlage: OF 201/15 vom 28.02.2019
Betreff: Geschwindigkeitsermittlung Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach eine Geschwindigkeitsermittlung durchzuführen. Diese soll ortseinwärts von Ober-Erlenbach/Nieder-Erlenbach kommend direkt hinter dem Orts- und Tempo-30-Zonen-Schild bis zur Einmündung Aschebachstraße erfolgen. Das Ergebnis ist dem Ortsvorsteher mitzuteilen.
Begründung: Wegen des dortigen Gefälles fahren dem Augenschein nach fast alle Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit in Nieder-Eschbach ein, was zu einer Gefährdung der Anwohner und anderer Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2019OFOF 201/15GeschwindigkeitsermittlungOrtsbeiratsantrag · BFF
- 15. März 2019Sie sind hierOMOM 4354GeschwindigkeitsermittlungDirektanregung
- 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1083GeschwindigkeitsermittlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats