Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt die Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die Einsicht in die Straße beim Einbiegen von der Liegenschaft aus schwierig ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Wiener Straße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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Neues zu Wiener Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122 einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen.
Begründung
Beim Einbiegen von der Liegenschaft Wiener Straße 122 in die Wiener Straße ist die Einsicht in die Wiener Straße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Wiener Straße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2021OFOF 104/5Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2021Sie sind hierOMOM 434Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122Direktanregung
- 15. November 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2056Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7