Umsteigefunktion an der U-Bahnstation „Weißer Stein“
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2010, OM 4347 entstanden aus Vorlage: OF 1224/9 vom 07.06.2010
Betreff: Umsteigefunktion an der U-Bahnstation "Weißer Stein" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine Verbesserung der Umsteigefunktion zwischen U-Bahn und S-Bahn am Weißen Stein verbessert werden kann, indem man die beiden Bahnsteige der Stadtbahn auf die nördliche Seite der jetzigen Ampelanlage verlegt.
Begründung: Im Augenblick liegen die Bahnsteige der S-Bahn im Bahnhof Eschersheim und die der Stadtbahn Am Weißen Stein mehr als 100 Meter auseinander, außerdem muss in jedem Fall ein ampelgesteuerter Fußgängerüberweg benutzt werden. Bei der Vorstellung der S-Bahnstation "Ginnheim" kam der Vorschlag, die angestrebte Umsteigebeziehung zwischen der zukünftigen Riedberg-U-Bahn und der S-Bahn über den Weißen Stein abzuwickeln. Dazu müssten aber sinnvoller Weise die Verhältnisse am Weißen Stein, zum Beispiel in der vorgeschlagenen Weise, optimiert werden. Die vorgeschlagene Variante hätte zudem den Vorteil, dem Weißen Stein seine alte städtebauliche Gesamtform wiedergeben zu können. Auf der stadteinwärts führenden Seite könnten wieder breitere Trottoirs und die alte Baumbepflanzung sowie einige weitere Parkplätze für den örtlichen Einzelhandel geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2010OFOF 1224/9Umsteigefunktion an der U-Bahn-Station .Weißer Stein.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. Juni 2010Sie sind hierOMOM 4347Umsteigefunktion an der U-Bahnstation „Weißer Stein“Direktanregung
- 16. August 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1144Umsteigefunktion an der U-Bahnstation "Weißer Stein"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats