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Wildes Parken in der Rossittener Straße unterbinden

Vorlagentyp: OM
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4345 entstanden aus Vorlage: OF 530/7 vom 04.05.2015

Betreff: Wildes Parken in der Rossittener Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das wilde Parken in der Rossittener Straße wirkungsvoll zu verhindern.

Begründung: Im Zuge der Information über die anstehende Sanierung/Fertigstellung der Rossittener Straße berichteten Anwohner über massive Probleme mit illegal und verkehrsgefährdend geparkten Autos. In der Woche ist dies auf die Wiedervermietung der einige Zeit leer stehenden Gebäude der ehemaligen "Neuen Börse" zurückzuführen. An den Wochenenden ist der Parkdruck in erster Linie eine Folge von Sportveranstaltungen im nahe gelegenen Stadion und - im Sommer - des Brentanobads. Durch verstärkte Kontrollen sollte zumindest das illegale Parken unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2015OFOF 530/7Wildes Parken in der Rossittener Straße unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    OMOM 4345Wildes Parken in der Rossittener Straße unterbinden
    Direktanregung
  3. 19. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1534Wildes Parken in der Rossittener Straße unterbindenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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