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Lärmbelästigungen in der Allerheiligenstraße

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 633/1 vom 14.06.2015

Betreff: Lärmbelästigungen in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, Beschwerden über Lärmbelästigungen ab 24:00 Uhr, ausgehend von den Lokalen im Bereich der Allerheiligenstraße Nr. 16 bis Nr. 32, nachzugehen und die Einhaltung der Lärmobergrenzen sicherzustellen. Dem Ortsbeirat ist nach Durchführung der Maßnahmen ein gegebenenfalls vertraulicher Bericht zu erstellen.

Begründung: Mit Beginn der Sommermonate häufen sich die Beschwerden über Lärm aus den Gaststätten im oben genannten Bereich. Beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger finden bei den zuständigen Behörden unverständlicherweise und entgegen aller Zusagen immer noch kein Gehör. Daher erwartet der Ortsbeirat auch einen Bericht über die durchgeführten Maßnahmen in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2015OFOF 633/1Lärmbelästigungen AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    OMOM 4339Lärmbelästigungen in der Allerheiligenstraße
    Direktanregung
  3. 2. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1472Lärmbelästigungen in der AllerheiligenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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