Lärmbelästigungen in der Allerheiligenstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 633/1 vom 14.06.2015
Betreff: Lärmbelästigungen in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, Beschwerden über Lärmbelästigungen ab 24:00 Uhr, ausgehend von den Lokalen im Bereich der Allerheiligenstraße Nr. 16 bis Nr. 32, nachzugehen und die Einhaltung der Lärmobergrenzen sicherzustellen. Dem Ortsbeirat ist nach Durchführung der Maßnahmen ein gegebenenfalls vertraulicher Bericht zu erstellen.
Begründung: Mit Beginn der Sommermonate häufen sich die Beschwerden über Lärm aus den Gaststätten im oben genannten Bereich. Beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger finden bei den zuständigen Behörden unverständlicherweise und entgegen aller Zusagen immer noch kein Gehör. Daher erwartet der Ortsbeirat auch einen Bericht über die durchgeführten Maßnahmen in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2015OFOF 633/1Lärmbelästigungen AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015Sie sind hierOMOM 4339Lärmbelästigungen in der AllerheiligenstraßeDirektanregung
- 2. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1472Lärmbelästigungen in der AllerheiligenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats