Lärmbelästigungen Allerheiligenstraße
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Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, Beschwerden über Lärmbelästigungen ab 24h ausgehend von den Lokalen im Bereich der Allerheiligenstraße 16 bis 32 nachgehen zu lassen und die Einhaltung der Lärmobergrenzen sicher stellen zu lassen. Dem Ortsbeirat ist nach Durchführung der Maßnahmen ein ggf. vertraulicher Bericht zu erstellen. Begründung: Mit Beginn der Sommermonate häufen sich die Beschwerden über Lärm aus den Gaststätten im oben genannten Bereich. Beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger finden bei den zuständigen Behörden unverständlicherweise und entgegen allen Zusagen immer noch kein Gehör. Daher erwartet der Ortsbeirat auch einen Bereicht über die durchgefürhten Maßnahmen in diesem Bereich.
Inhalt
Antrag vom 14.06.2015, OF 633/1
Betreff: Lärmbelästigungen Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, Beschwerden über Lärmbelästigungen ab 24h ausgehend von den Lokalen im Bereich der Allerheiligenstraße 16 bis 32 nachgehen zu lassen und die Einhaltung der Lärmobergrenzen sicher stellen zu lassen. Dem Ortsbeirat ist nach Durchführung der Maßnahmen ein ggf. vertraulicher Bericht zu erstellen.
Begründung: Mit Beginn der Sommermonate häufen sich die Beschwerden über Lärm aus den Gaststätten im oben genannten Bereich. Beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger finden bei den zuständigen Behörden unverständlicherweise und entgegen allen Zusagen immer noch kein Gehör. Daher erwartet der Ortsbeirat auch einen Bereicht über die durchgefürhten Maßnahmen in diesem Bereich.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2015Sie sind hierOFOF 633/1Lärmbelästigungen AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015OMOM 4339Lärmbelästigungen in der AllerheiligenstraßeDirektanregung
- 2. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1472Lärmbelästigungen in der AllerheiligenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme