Straßenbaumaßnahme Landgraben von Marktstraße bis Am Weißen Turm Bezug: Werksmitteilung vom Amt 66.6 vom 15.02.2019
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Gemäß § 82 Absatz 3 HGO ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, was in diesem Fall erst durch die Werksmitteilung geschehen ist. In Bezug zu dieser Straßenbaumaßnahme ist festzustellen, dass erst im Jahr 2018 die Bushaltestelle im Landgraben barrierefrei gestaltet wurde, wofür umfangreiche Straßenbauarbeiten notwendig waren. Der Ortsbeirat stellt sich die Frage, warum die jetzt geplanten Maßnahmen nicht bereits im Zuge der Maßnahmen im Jahr 2018 durchgeführt werden konnten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum gerade der Straßenabschnitt des Landgrabens von der Marktstraße bis Am Weißen Turm besonders sanierungsbedürftig ist, angesichts vieler anderer Straßenabschnitte in Bergen-Enkheim, die nach Ansicht des Ortsbeirates einer Sanierung weit dringender bedürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 838 Aktenzeichen: 66 0
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4324
entstanden aus Vorlage: OF 231/16 vom 19.02.2019
Betreff: Straßenbaumaßnahme Landgraben von Marktstraße bis Am Weißen Turm Bezug: Werksmitteilung vom Amt 66.6 vom 15.02.2019
Der Magistrat wird aufgefordert, die mit der Werksmitteilung bekannt gegebenen Planungen für eine Straßenbaumaßnahme im Landgraben von der Marktstraße bis Am Weißen Turm einzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, vor der weiteren Planung dem Ortsbeirat die Maßnahme und die Dringlichkeit vorzustellen.
Begründung:
Gemäß § 82 Absatz 3 HGO ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, was in diesem Fall erst durch die Werksmitteilung geschehen ist. In Bezug zu dieser Straßenbaumaßnahme ist festzustellen, dass erst im Jahr 2018 die Bushaltestelle im Landgraben barrierefrei gestaltet wurde, wofür umfangreiche Straßenbauarbeiten notwendig waren. Der Ortsbeirat stellt sich die Frage, warum die jetzt geplanten Maßnahmen nicht bereits im Zuge der Maßnahmen im Jahr 2018 durchgeführt werden konnten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum gerade der Straßenabschnitt des Landgrabens von der Marktstraße bis Am Weißen Turm besonders sanierungsbedürftig ist, angesichts vieler anderer Straßenabschnitte in Bergen-Enkheim, die nach Ansicht des Ortsbeirates einer Sanierung weit dringender bedürfen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4324Straßenbaumaßnahme Landgraben von Marktstraße bis Am Weißen Turm Bezug: Werksmitteilung vom Amt 66.6 vom 15.02.2019Direktanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 838Straßenbaumaßnahme Landgraben von Marktstraße bis Am Weißen Turm Bezug: Werksmitteilung vom Amt 66.6 vom 15.02.2019Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats