Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4308 entstanden aus Vorlage: OF 838/1 vom 03.02.2019
Betreff: Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, einen abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage auf der westlichen Seite (d. h. von Norden nach Süden fahrend) in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 1 einzurichten. Der Fahrradschutzstreifen sollte von der Mainzer Landstraße bis zum Untermainkai durchgängig eingerichtet werden. Dieser Fahrradschutzstreifen sollte dort eingerichtet werden, sobald die Bauarbeiten am Marienturm beendet sind , die dortige Baustelleneinrichtung abgebaut ist und damit die zweite Fahrspur wieder benutzbar wird.
Begründung: Im Radwegenetz der Stadt gibt es an dieser Stelle eine große Lücke. Zwischen Mainzer Landstraße und Untermainkai existiert kein Radweg. Das führt dazu, dass viele Radfahrer durch die Wallanlagen fahren und es dort zu Konflikten mit Fußgängern kommt. Radfahrer, die von der Mainzer Landstraße Richtung Süden auf der Straße fahren wollen, müssen sich diese mit den Autos teilen und es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Straße Taunusanlage ist zwei- oder mehrspurig. Zurzeit ist eine Spur wegen der Baustelle am Marienturm gesperrt und der Verkehr fließt trotzdem ordentlich. Es sollte demnach verkehrlich kein Problem darstellen, einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2019OFOF 838/1Radweg auf der Straße Taunusanlage einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4308Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichtenDirektanregung
- 29. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1370Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2