Behebung der Mängel in der Liesel-Oestreicher-Schule
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Bereits die bekannten Mängel sollen Kosten in Höhe von über drei Millionen Euro nach sich ziehen. Die Mängel bestehen teils seit Jahren. Rasche Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1121 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40 31
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4299
entstanden aus Vorlage: OF 691/10 vom 04.02.2019
Betreff: Behebung der Mängel in der Liesel-Oestreicher-Schule
Der Magistrat wird gebeten, die diversen technischen oder baulichen Mängel der Liesel-Oestreicher-Schule umgehend zu beheben.
Begründung:
Bereits die bekannten Mängel sollen Kosten in Höhe von über drei Millionen Euro nach sich ziehen. Die Mängel bestehen teils seit Jahren. Rasche Abhilfe ist angezeigt.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019OFOF 691/10Behebung der Mängel in der Liesel-Oestreicher-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4299Behebung der Mängel in der Liesel-Oestreicher-SchuleDirektanregung
- 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1121Behebung der Mängel in der Liesel-Oestreicher-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats