Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 schlägt die Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg vor, um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach einem geeigneten Auslaufgebiet für Hunde gerecht zu werden. Die Prüfung der städtischen Flächen soll klären, wo eine solche Fläche eingerichtet werden kann.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann.
Begründung
An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juni 2023OFOF 841/5Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/AltebergswegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4293Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/AltebergswegDirektanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2133Errichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/AltebergswegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats