Planung der Ortsumfahrung Unterliederbach fortsetzen
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Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 428 entstanden aus Vorlage: OF 126/6 vom 14.08.2016
Betreff: Planung der Ortsumfahrung Unterliederbach fortsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Planung der Ortsumfahrung Unterliederbach nun unabhängig von einer etwaigen Bebauung des Silogebiets zu betreiben. Sollte die Bebauung doch umgesetzt werden, ist die Ortsumfahrung auf jeden Fall zu bauen.
Begründung: Die letzten Verkehrszählungen in der Königsteiner Straße zeigen eine Zunahme des Verkehrs. Mit den Baumaßnahmen und neuen Nutzungen im Bereich des Klinikums Höchst, einer Bebauung des VGF-Geländes im Gleisdreieck in Höchst etc. wird der Verkehr weiterhin eher zunehmen. Daher ist es notwendig, eine beschlussfähige Planung für die Ortsumfahrung Unterliederbach zu erstellen. Auch die neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Seveso-Richtlinien lassen einen baldigen Baubeginn für die Wohnbebauung nicht wahrscheinlich erscheinen. Daher ist die gewählte Kopplung beider Vorhaben nicht mehr sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2016OFOF 126/6Planung der Ortsumfahrung Unterliederbach fortsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2016Sie sind hierOMOM 428Planung der Ortsumfahrung Unterliederbach fortsetzenDirektanregung
- 25. November 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1643Planung der Ortsumfahrung Unterliederbach fortsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats