Wilde Müllablagerungen auf der Grünfläche am Marbachweg Hausnummer 70
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4286 entstanden aus Vorlage: OF 824/10 vom 14.06.2015
Betreff: Wilde Müllablagerungen auf der Grünfläche am Marbachweg Hausnummer 70 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verbotsschild auf der Grünfläche am Marbachweg Hausnummer 70 gegenüber den Mülltonnen mit dem Hinweis "Sperrmüll abladen verboten" o. Ä. angebracht wird.
Begründung: Immer wieder wird Sperrmüll "wild" in der Grünanlage entsorgt. Das Ordnungsamt verweist die Anwohnerinnen und Anwohner darauf, dass nur über eine Anregung des Ortsbeirates 10 die Anbringung eines Schildes veranlasst werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2015OFOF 824/10Wilde Müllablagerungen auf der Grünfläche am Marbachweg Hausnummer.70Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015Sie sind hierOMOM 4286Wilde Müllablagerungen auf der Grünfläche am Marbachweg Hausnummer 70Direktanregung
- 28. September 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1428Wilde Müllablagerungen auf der Grünfläche am Marbachweg Hausnummer 70Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats