Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten
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Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 28.01.2019
Betreff: Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten Der Magistrat wird gebeten, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten frühzeitig, zumindest eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren.
Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass Baustellen für Kanalbauarbeiten eingerichtet werden und die davon betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner darüber nicht vorab informiert wurden. So zuletzt auch vor den Häusern Lerchesbergring 43 bis 45. Am 17.01.2019 wurde dort eine Baustelle für Kanalbauarbeiten eingerichtet. Erst am 19.01.2019 wurden die Anwohnerinnen und Anwohner durch einen Flyer darüber informiert, sodass einige Betroffene ihr Auto nur noch durch Verschieben der Absperrzäune umparken konnten. Daher ist es dringend erforderlich, die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig, mindestens eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2019OFOF 1171/5Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei KanalbauarbeitenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4253Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei KanalbauarbeitenDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 889Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei KanalbauarbeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats