Bushaltestelle Unterer Kalbacher Weg
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Die Bushaltestellen am Unteren Kalbacher Weg sind gegenüber, kurz vor oder hinter der Schranke, angeordnet. Eine Bushaltestelle befindet sich in einer Einbuchtung, die gegenüberliegende Bushaltestelle direkt auf der Straße. Wenn nun die Busse aus den verschiedenen Richtungen gleichzeitig die Haltepunkte anfahren, wird es auf der Straße recht eng und die Fahrgäste, Kinder sowie Erwachsene, die die Straße überqueren müssen, begeben sich in Gefahr.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2010, OM 4218 entstanden aus Vorlage: OF 960/10 vom 02.05.2010
Betreff: Bushaltestelle Unterer Kalbacher Weg Die Bushaltestellen am Unteren Kalbacher Weg sind gegenüber, kurz vor oder hinter der Schranke, angeordnet. Eine Bushaltestelle befindet sich in einer Einbuchtung, die gegenüberliegende Bushaltestelle direkt auf der Straße. Wenn nun die Busse aus den verschiedenen Richtungen gleichzeitig die Haltepunkte anfahren, wird es auf der Straße recht eng und die Fahrgäste, Kinder sowie Erwachsene, die die Straße überqueren müssen, begeben sich in Gefahr. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob hier nicht Abhilfe geschaffen werden kann, wenn die Bushaltestellen auf den Park-and-ride-Platz verlegt werden, zumal sich dort schon ein Haltepunkt für eine Buslinie befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2010OFOF 960/10Bushaltestelle Unterer Kalbacher WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Mai 2010Sie sind hierOMOM 4218Bushaltestelle Unterer Kalbacher WegDirektanregung
- 9. August 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1111Bushaltestelle Unterer Kalbacher WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats