Parksituation Kölner Straße 50 bis 68
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Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Anpassung der Beschilderung im Bereich der Kölner Straße 50 bis 68. Es wird vorgeschlagen, das eingeschränkte Halteverbot in diesem Bereich aufzuheben, um Bewohnerparken zu ermöglichen, da die alte Regelung nicht mehr zeitgemäß ist. Ziel ist es, den Anwohner:innen mehr Parkplatzmöglichkeiten zu bieten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Kölner Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Klimaschutz im Europaviertel: Fläche zwischen Kölner Straße und Europa-Allee östlich der Emser Brücke stärker entpflastern18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Baustellen in der Kölner Straße 70, 72 und 7614.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Kölner Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Bereich der Kölner Straße 50 bis 68 den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr entfernt werden. Wenn möglich, soll dort Bewohnerparken ermöglicht und entsprechend beschildert werden.
Begründung
Die Beschilderung stammt noch aus der Zeit, in der an der Kölner Straße die Wüstenrot Bausparkasse ansässig war. Laut Anwohnerinnen und Anwohnern gab es daher dort für Kunden ein eingeschränktes Halteverbot. Die Bausparkasse ist bereits seit Längerem nicht mehr dort, die Beschilderung ist allerdings nicht angepasst worden. Da für die Anwohnerinnen und Anwohner sowieso Parkplätze dort fehlen, sollte daher die Beschilderung angepasst werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2023OFOF 922/1Parksituation Kölner Straße 50-68Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4210Parksituation Kölner Straße 50 bis 68Direktanregung
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1907Parksituation Kölner Straße 50 bis 68Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats