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Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24

Vorlagentyp: OM
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4209 entstanden aus Vorlage: OF 439/11 vom 01.05.2010

Betreff: Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Gespräche mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 mit dem Ziel aufzunehmen, 1. diesen auch nach der Übernahme des Tengelmann-Marktes in der Pfortenstraße 1 durch die Rewe-Handelsgruppe geöffnet zu halten. 2. Planungssicherheit auch für die sechs Beschäftigten des Nahkauf-Marktes zu schaffen.

Begründung: Der Tengelmann-Markt in der Pfortenstraße wird in wenigen Wochen (Anfang August dieses Jahres) von der Rewe-Handelsgruppe übernommen. Damit wird dieser Markt teilweise das gleiche Sortiment wie der Nahkauf-Markt anbieten. Es gibt nun Gerüchte und große Befürchtungen in der Wohnbevölkerung von Fechenheim-West, dass der Betreiber des Nahkauf-Marktes diese Tatsache zum Anlass nimmt, um seine Geschäftsräume einer anderen, möglicherweise profitableren Nutzung zuzuführen (Fitnessstudio, Spielhalle). Damit würde die selbe Verschlechterung der Einkaufssituation wie 2005 eintreten. Damals wurde der seit vielen Jahren bestehende Penny-Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße 24 geschlossen. Die Wirtschaftsförderung konnte seinerzeit erreichen, dass dieser Einkaufsmarkt von der Rewe-Handelsgruppe übernommen wurde und seitdem als Nahkauf-Markt zur allseitigen Zufriedenheit in dem verdichteten Wohngebiet die Grundversorgung sicherstellt. Der vergleichsweise kleine Einkaufsmarkt, mit einem dennoch guten, auch preislich akzeptablen Sortiment und mit einer kleinen türkischen Ecke ist genau auf die Bedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung zugeschnitten. Die Schließung wäre ein enormer Verlust für das große Wohngebiet westlich der Baumertstraße bis zur Max-Eyth-Straße und Leo-Gans-Straße und der südlichen Konstanzer Straße. Hier wohnen viele Familien und ältere Menschen, die nicht über einen Pkw verfügen und somit auf den Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße angewiesen sind. Er ist für viele Ältere und Behinderte als einziger in fußläufiger Entfernung erreichbar. Auch viele Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage in der Bregenzer Straße kaufen hier ein. Die Gespräche sollten schnellstmöglich aufgenommen werden, bevor für Fechenheim negative Entscheidungen getroffen werden und zur Beruhigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Mai 2010OFOF 439/11Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Mai 2010Sie sind hier
    OMOM 4209Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24
    Direktanregung
  3. 2. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 935Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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