Zielbeschilderung der Omnibusse
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4190 entstanden aus Vorlage: OF 1450/6 vom 23.04.2010
Betreff: Zielbeschilderung der Omnibusse Vorgang: OM 3827/10 OBR 6; ST 472/10 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF bzw. traffiQ einzuwirken, damit bei der Zielbeschilderung der Buslinie 59 ab dem Höchster Bahnhof angezeigt wird, dass dieser das Krankenhaus Höchst andient.
Begründung: Die Stellungnahme ST 472/10 ist unzureichend, denn es war früher möglich, dass die Zielanzeige in einem bestimmten Rhythmus wechselt. Dies wird in der Stellungnahme völlig ignoriert. Für Fahrgäste, die am Höchster Bahnhof ankommen und mit dem Bus zum Höchster Krankenhaus weiterfahren wollen, wäre es hilfreich, wenn die Busse der Linie 59 anzeigen könnten: "Unterliederbach üb. Krankenhaus Höchst". Es gibt immer wieder eine Vielzahl von Fahrgästen, die nachfragen, mit welchem Bus sie zu den Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst fahren können. Außerdem könnte die Zielbezeichnung "Unterliederbach-Cheruskerweg" in "Unterliederbach-Ost" geändert werden, zumal die Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst im Verlauf der Fahrtstrecke das wichtigste Ziel sind. Dies zeigt, es gibt vielfältige Möglichkeiten, bei den Anzeigen etwas zu verändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2010OFOF 1450/6Zielbeschilderung der OmnibusseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Mai 2010Sie sind hierOMOM 4190Zielbeschilderung der OmnibusseDirektanregung
- 13. August 2010Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1100Zielbeschilderung der OmnibusseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats