Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn 661 und deren Zufahrtsstraßen
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Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4174 entstanden aus Vorlage: OF 789/10 vom 04.05.2015
Betreff: Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn 661 und deren Zufahrtsstraßen Der Magistrat wird gebeten, die teils noch fehlenden Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn 661 und den Zufahrtsstraßen (beispielsweise der Jean-Monnet-Straße) zu installieren beziehungsweise zu ergänzen.
Begründung: Der Frankfurter Berg wird in seiner Wahrnehmung als junger und eigenständiger Stadtteil noch nicht überall berücksichtigt, zumal offenbar einige Hinweisschilder älter als der eigenständige Stadtteil sind. Eine ergänzende Beschilderung ist somit sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2015OFOF 789/10Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn.661 und deren ZufahrtsstraßenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4174Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn 661 und deren ZufahrtsstraßenDirektanregung
- 3. August 2015STST 1135Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg der Bundesautobahn 661 und deren ZufahrtsstraßenStellungnahme
- 15. Februar 2016STST 324Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn 661 und deren ZufahrtsstraßenStellungnahme
- 2. September 2016Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 1165Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn 661 und deren ZufahrtsstraßenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats